Informationen für Lehrkräfte


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage. Der Mobile Dienst ist ein Beratungsangebot für alle Lehrkräfte der staatlichen niedersächsischen Schulen sowie der öffentlichen Bekenntnisschulen.

 

Wir unterstützen Sie, wenn Schülerinnen und Schüler umfangreiche Beeinträchtigungen im Bereich der Wahrnehmung, Motorik und Körperlichkeit haben. Auch chronische schwerste Erkrankungen gehören zu unserem Auftragsbereich. Bitte beachten Sie, dass wir für Schülerinnen und Schüler nur zuständig sind, deren motorische-perzeptive Entwicklung so stark beeinträchtigt ist, dass hieraus ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf entstehen kann.

 

Unsere Unterstützung für Sie erfolgt durch Beratung. Hierzu ist es nötig, dass wir möglichst schon vor dem ersten Treffen genau erfahren, was Sie von uns wissen wollen.

Wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren, informieren Sie darüber bitte die Erziehungsberechtigten und planen Sie bitte gemeinsam mit Ihrer Schulleitung folgende Rahmenbedingungen ein:

  • mindestens einstündige Hospitation
  • mindestens einstündiges Gespräch (Freistellung)

Bitte stellen Sie Ihre Beratungsanfrage daher möglichst genau und reichen Sie evtl. schon vorliegende Berichte medizinischer und therapeutischer Institutionen mit ein. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit! 

  


Informationen zum Download

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Die Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
Aufsatz aus dem Schulverwaltungsblatt 2/2013 zur Neueinführung des Verfahrens
130205_SVBL_2-13_Aufsatz.pdf
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Zusatzbedarf laut Erlass Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung
Der Mobile Dienst berät Ihre Schule (keine Stundenzuweisung). Zusätzlich erhalten Sie in das SOLL der Unterrichtsversorgung den Zusatzbedarf gebucht. Dieser ist aus Ihrem Haus zu stellen.
Stunden für Förderschüler.pdf
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Antragsverfahren Zusatzbedarf
Nur bei festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsverfahren.
Antragsverfahren Zusatzbedarf fuer weite
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Inklusive Schule in Niedersachsen (MK)

Formblätter zur Überprüfung und alle weiteren Erlasse und ergänzende Bestimmungen finden Sie hier.