Förderzentrum Hans-Würtz-Schule


Mobiler Dienst Sehen

"In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich

zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden.

Das hat der Niedersächsische Landtag am

20. März 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen.

Die inklusive Schule ermöglicht den

Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien

und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen."

 

(aus: MK Niedersachsen)


Kontaktaufnahme für Schulleitungen und Lehrkräfte

Über das Bildungsportal Niedersachsen können Sie eine Beratungsanfrage stellen:

 

Link zum Bildungsportal


Beratungssprechstunde Mobiler Dienst Sehen

Eine Beratung für Familien mit sehbeeinträchtigten Kindern mit Sehbeeinträchtigung ab Geburt bis ein Jahr vor der Einschulung wird aktuell zweimal im Jahr in dem Raum des Mobilen Dienst Sehen in der Außenstelle der Hans-Würtz-Schule in Braunschweig angeboten.

 

Für weitere Informationen schreiben Sie bitte an

 

beratungssprechstunde@mod-bs.de


Unser Angebot

Alle Angebote des Mobilen Dienstes Sehen dienen der Unterstützung des inklusiven Bildungsauftrages der niedersächsischen Schulen. Mit einer langjährigen Erfahrung fühlen wir uns als Wegbereiter dieser Entwicklung und werden diese auch weiter gestalten und begleiten.

 

Der Mobile Dienst Sehen begleitet die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern, bei denen eine Sehschädigung vorliegt. Dabei können die Ausprägungen sehr unterschiedlich sein. Mit dem Mobilen Dienst Sehen wird Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für eine inklusive Beschulung bereitgestellt:

 

  • Beratung und Unterstützung in Fragen der individuellen Förderung
  • Beratung in Fragen der Ausstattung
  • Beratung bei der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung individueller Fördermaßnahmen und der Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen
  • Beratung bezüglich der Schullaufbahn
  • Diagnostik

 

Der Mobile Dienst berät und unterstützt Kinder sowie Jugendliche mit Sehschädigungen ab einem Jahr vor der Einschulung und auf ihrem Weg in der Schulzeit. Die Beratung und Unterstützung kann von Schulen und Erziehungsberechtigten im Zuständigkeitsbereich des Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig in Anspruch genommen werden.