"In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich
zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden.
Das hat der Niedersächsische Landtag am
20. März 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen.
Die inklusive Schule ermöglicht den
Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien
und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen."
Über das Bildungsportal Niedersachsen können Sie eine Beratungsanfrage stellen:
Die Kontaktaufnahme mit dem Mobilen Dienst Sehen ist über das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) möglich:
https://www.rlsb.de/organisation/dezernate/rzi
- oder -
Die Beratungssprechstunde ist ein offenes Angebot für Erziehungsberechtigte von Kindern von 0-6 Jahren mit Sehschädigungen vor der Einschulung. Gemeinsam mit Kolleginnen des Landesbildungszentrums für Blinde Hannover bieten wir Ihnen eine unabhängige Beratung zu wichtigen Themen rund um die Bereiche Frühförderung, Kindergarten, Schule und Förderung.
Bitte wenden Sie sich per Mail an: beratungssprechstunde@mod-bs.de
Alle Angebote des Mobilen Dienstes Sehen dienen der Unterstützung des inklusiven Bildungsauftrages der niedersächsischen Schulen. Mit einer langjährigen Erfahrung fühlen wir uns als Wegbereiter dieser Entwicklung und werden diese auch weiter gestalten und begleiten.
Der Mobile Dienst Sehen begleitet die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern, bei denen eine Sehschädigung vorliegt. Dabei können die Ausprägungen sehr unterschiedlich sein. Mit dem Mobilen Dienst Sehen wird Schulen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für eine inklusive Beschulung bereitgestellt:
Der Mobile Dienst berät und unterstützt Kinder sowie Jugendliche mit Sehschädigungen ab einem Jahr vor der Einschulung und auf ihrem Weg in der Schulzeit. Die Beratung und Unterstützung kann von Schulen und Erziehungsberechtigten im Zuständigkeitsbereich des Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig in Anspruch genommen werden.